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Gastaufnahmebedingungen
Sehr geehrter Gast,
die
nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Beherbergungsbetrieb. Bitte
lesen Sie diese Bedingungen daher sehr gut durch:
1)
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluß des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, aufweiche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4)
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Diese
können vom Beherbergungsbetrieb wie folgt pauschal angesetzt werden:
Bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) und bei Übernachtung/Frühstück
10%, bei Halbpension 20%, bei Vollpension 40% des vereinbarten
Gesamtpreises.
5) Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.Bis zur anderweitigen
Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach
Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.Vorzeitige Abreisen aufgrund
ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhersehbarer Fälle entbindet
den Gast nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei
Nichtbenutzung eines vom Beherbergungsbetrieb vertraglich
bereitgestellten Quartiers isl Schadenersatz zu leisten.
6)
Reise-Rücktrittskosten-Versiche- -rung: Wir empfehlen unseren Gästen
den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die in solchen
Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von
Krankheit etc. das bestellte Quartier nicht belegt und dein Gasl wegen
Nichterfüllung des Mietvertrages Leerbettgebühr in Rechnung gestellt
wird. Entsprechende Formulare kann der Vermieter für Sie in der
Kurverwaltung besorgen.
7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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